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Notariat am Hauptplatz

Wir sind die Notariatskanzlei am Hauptplatz in Purkersdorf.

Ihr Anliegen bringen wir juristisch auf den Punkt.

Wir schaffen durch unsere Verträge und Urkunden Rechtssicherheit, klare Regeln und damit Rechtsfrieden.

Voraussetzung sind dabei nicht nur Qualität, Engagement und Kompetenz, sondern auch Empathie, Zuhören und Verständnis

für die Wünsche und Sorgen unserer Mandanten in ihrer persönlichen Situation.

Wir bringen es auf den Punkt.

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Über uns
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Öffnungszeiten
MO   08:00 - 17:00
DI      08:00 - 17:00
MI     08:00 - 17:00
DO    08:00 - 17:00
FR     08:00 - 14:00

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Aktuelles

Aktuelles

Erhöhung der Immobilienertragsteuer ab 2027

 

Grundsätzlich fällt bei jeder entgeltlichen Veräußerung einer Immobilie für den Verkäufer eine Immobilienertragsteuer an.

Sie beträgt bei Immobilien, die nach dem 31.3.2002 angeschafft wurden 30% vom Gewinn; dieser Steuersatz ändert sich nicht.

 

Bei den Immobilien, die aber vor dem 1.4.2002 letztmals entgeltlich erworben wurden, erhöht sich bei einem Verkauf ab dem 1.1.2027 die Steuerbelastung erheblich, und zwar in der Regel von 4,2% auf 6,0% vom Veräußerungserlös. Bei diesen als Altvermögen bezeichneten Objekten erfolgt die Ermittlung des Gewinns nicht konkret, sondern durch sogenannte pauschalierte Anschaffungskosten: es wird einfach gesetzlich statuiert, dass bei solchen Objekten Anschaffungskosten von 86% und damit ein Gewinn von 14% des Verkaufspreises vorliegt. Berechnet man dann von den 14% die Steuer mit 30%, dann kommt man zu den heute geltenden 4,2% vom Verkaufspreis.

Und diese fiktiven Anschaffungskosten werden ab 1.1.2027 von 86% auf 80% gesenkt, was eine Anhebung auf 6% berechnet vom Veräußerungserlös mit sich bringt.

 

Besonderheiten gelten insbesondere bei umgewidmeten Grundstücken.

 

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KESt für Gesellschafterverrechnungskonten

 

Auf Grund des Budgetbegleitgesetzes 2027-2028 ist eine Änderung im Bereich der Körperschaftsteuer und der KESt von großer praktischer Bedeutung, und zwar insb für GmbHs und auch die FlexCos. Betroffen sind Gesellschafterverrechnungskonten. Gemeint sind Gesellschaften, die Forderungen von über EUR 50.000 gegenüber ihren Gesellschaftern haben.

Ab Wirtschaftsjahren, die am 1.1.2028 beginnen, gelten derartige Gesellschafterverrechnungskonten – unter gewissen Voraussetzungen - als verdeckt an den Gesellschafter ausgeschüttet. Damit hat die Gesellschaft fristgerecht binnen 7 Tagen ab Aufstellung des Jahresabschlusses durch die Geschäftsführung, spätestens aber fünf Monate nach Bilanzstichtag eine KESt-Erklärung abzugeben und die KESt an das Finanzamt abzuführen. Das gilt nur für den Teil des Verrechnungskontos, der EUR 50.000 übersteigt.

Vermeiden kann man das durch diverse Maßnahmen. Möglich sind beispielsweise die rechtzeitige Rückzahlung des offenen Saldo vor dem Bilanzstichtag, die Umwandlung in ein fremdüblich verzinstes Darlehen (insbesondere Schriftlichkeit, laufende Verzinsung und Rückzahlungsverpflichtung) oder etwa auch durch effektive Kapitalherabsetzungen. Für letztere benötigen Sie einen Notar.

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Genau

Bei uns können Sie sich auf sorgfältige und gewissenhafte Unterstützung bei all Ihren Angelegenheiten verlassen.

Wir achten besonders darauf, unsere Arbeit korrekt und rechtmäßig durchzuführen, um Anliegen und Erfordernisse aller Beteiligten bestmöglich zu erledigen. 

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Zuverlässig

Zuverlässige Betreuung und Qualität steht für uns an erster Stelle. Sie können auf unsere kompetenten MitarbeiterInnen vertrauen.  

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Schnell

Besonderen Wert legen wir auf das Einhalten transparenter Fristen um eine möglichst rasche Abwicklung Ihrer Angelegenheiten zu gewährleisten. In unserem Notariat sind wir stets darum bemüht Ihre Wartezeiten möglichst kurz zu halten. 

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Preiswert

Wir informieren Sie bei Ihren Wünschen im Vorfeld über die zu erwartenden Kosten bzw Abgaben und geben Ihnen gerne vorweg unser fair kalkuliertes Honorar bekannt.

Team

Unser Team

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Assistentin

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Assistentin

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Assistentin

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Assistentin

Kontakt

Events

50 Jahre Licht ins Dunkel: Dr. Günther Fuchs spendete anlässlich des 50 Jährigen Jubiläums des Notariats Fuchs am Hauptplatz; 10.000 Euro.

Zusammen durch Spenden einiger Purkersdorfer Unternehmen kam ein Betrag von 48.500 Euro zusammen.

Mehr dazu hier.

Kontakt

Hauptplatz 3,

3002 Purkersdorf

T: 02231/67766-0

F: 02231/67766-6

E: office@notar-fuchs.at

Vielen Dank!

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Öffnungszeiten

MO  08:00 - 17:00

DI     08:00 - 17:00

MI     08:00 - 17:00

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Events

Wir bringen es
auf den Punkt.

Geschichte

Geschichte

Ein halbes Jahrhundert: 50 Jahre Notariat Fuchs in Purkersdorf am Hauptplatz!

Franz Fuchs, der zehnte Notar in Purkersdorf, übernahm 1972 die Kanzlei. 1989 begann dann Günther Fuchs im Notariat seines Vaters zu arbeiten, 2000 wurde er zum Notar ernannt. 

 

Die Kanzlei am Hauptplatz wurde nach und nach vergrößert, personell erweitert und hat ihre Rechtsdienstleistungsangebote um zentrale neue Bereiche erweitert. So sind heute neben dem Erbrecht, Familienrecht, Unternehmensrecht und dem allgemeinen Liegenschaftsverkehr, vor allem das Bauträgervertragsrecht und das Wohnungseigentumsrecht erfolgreiche Spezialgebiete. 

 

Neben Günther Fuchs beraten mit Martin Galoppi, Stephanie Salat und Katharina Pospischil insgesamt vier Juristen mit langjähriger Berufserfahrung und Praxis die Mandanten.

„Geschichte ist viel mehr als nur die Vergangenheit, sie ist die Saat der Zukunft, der wir positiv und freudig entgegensehen“ - Günther Fuchs. 

 

Vielen Dank an alle Mitwirkenden! 

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