Notariat am Hauptplatz
Wir sind die Notariatskanzlei am Hauptplatz in Purkersdorf.
Ihr Anliegen bringen wir juristisch auf den Punkt.
Wir schaffen durch unsere Verträge und Urkunden Rechtssicherheit, klare Regeln und damit Rechtsfrieden.
Voraussetzung sind dabei nicht nur Qualität, Engagement und Kompetenz, sondern auch Empathie, Zuhören und Verständnis
für die Wünsche und Sorgen unserer Mandanten in ihrer persönlichen Situation.
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Wir bringen es auf den Punkt.
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Öffnungszeiten
MO 08.00 - 17.00
DI 08.00 - 17.00
MI 08.00 - 17.00
DO 08.00 - 17.00
FR 08.00 - 14.00
Aktuelles
Vorübergehende Befreiung von Grundbuchgebühren ab 1.4.2024
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Zwischen Juli 2024 und Ende Juni 2026 entfällt die Eintragungsgebühr im Grundbuch beim Kauf eines Eigenheims bis zu einem Kaufpreis von EUR 500.000 zur Gänze. Liegt der Kaufpreis darüber und beträgt er nicht mehr als EUR 2.000.000 fällt für einen Freibetrag von EUR 500.000 keine Eintragungsgebühr an.
Das gilt allerdings nur für Verträge, die nach dem 31.3.2024 abgeschlossen werden. Man erspart sich damit - im einfachsten Fall - bis zu EUR 5.500 für die Eintragung des Eigentumsrechtes.
Gleiches gilt für Pfandrechtseintragungsgebühren.
Voraussetzung dafür ist, dass die neu gebaute oder angeschaffte Immobilie selbst genutzt wird und der Befriedigung eines dringenden Wohnbedürfnisses dient.
Der Gesetzestext lässt erheblichen Interpretationsspielraum für innovative und damit abgabenreduzierende Gestaltungsmöglichkeiten und Lösungen zu; wir bieten gerne unsere Expertise an ...
und stehen Ihnen gerne für Fragen und Informationen zur Verfügung und
bringen es auf den Punkt.
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Neue Kapitalgesellschaftsform seit 1.1.2024 - FlexCo oder FlexKapG
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Wie schon im Regierungsprogramm 2020-2024 angekündigt haben wir seit Jahresbeginn neben der Aktiengesellschaft und der GmbH eine dritte zur Verfügung stehende Rechtsform für eine Kapitalgesellschaft im österreichischen Recht - die Flexible Kapitalgesellschaft oder FlexCo.
Kurz gesagt leistet die FlexCo jedenfalls das selbe wie die GmbH [mit einer kleinen Ausnahme], sie kann allerdings auch einiges mehr als ihre große Schwester: kleinere Mindestbeteiligungen, Stückelung der Anteile, Schaffung unterschiedlicher Anteilsgattungen, neue Beschlussfassungs-möglichkeiten, erweiterte Kapitalaufbringungsmöglichkeiten, die Ausgabe von nicht stimm-
berechtigten Unternehmenswertanteilen, insbesondere auch für die Mitarbeiterbeteiligung, und die gegenüber der GmbH erleichterten Möglichkeiten der Übertragung von Anteilen seien hier nur kurz genannt. Viele neue Freiheiten - viele erforderliche Antworten, einfacher wird es nicht.
Melden Sie sich.
Wir bringen es auf den Punkt.
Änderungen im GmbH-Recht seit 1.1.2024
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Im Zuge der Schaffung der neuen Rechtsform einer flexiblen Kapitalgesellschaft im österreichischen Recht - der Flexiblen Kapitalgesellschaft oder FlexCo - ist auch im Bereich der GmbH eine generelle Senkung des Mindeststammkapitals auf EUR 10.000 in Kraft getreten.
Damit einher gehen die Beendigung der Volleinzahlungsverpflichtung von bestehenden privilegierten GmbHs und auch die Möglichkeit der Herabsetzung des Stammkapitals einer GmbH mit Stammkapital von EUR 35.000 auf EUR 10.000.
Melden Sie sich. Wir bringen es auf den Punkt.
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Neue Mitarbeiterbeteiligungen im Lohnsteuerrecht seit 1.1.2024
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Gleichzeitig mit der Einführung der flexiblen Kapitalgesellschaft im österreichischen Recht wurde eine substanzielle Änderung der Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen von Angestellten beschlossen. Die neuen Regelungen finden sich in § 67a EStG und beziehen sich nicht nur auf die neue Rechtsform de FlexCo; sie sind ebenso bei einer GmbH oder einer AktG realisierbar. Die näheren Informationen erhalten Sie von Ihrem Steuerberater.
Bei der Umsetzung in unternehmensrechtlicher Sicht unterstützen wir Sie gerne.
Wir bringen es auf den Punkt.
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Genau
Bei uns können Sie sich auf sorgfältige und gewissenhafte Unterstützung bei all Ihren Angelegenheiten verlassen.
Wir achten besonders darauf, unsere Arbeit korrekt und rechtmäßig durchzuführen, um Anliegen und Erfordernisse aller Beteiligten bestmöglich zu erledigen.
Zuverlässig
Zuverlässige Betreuung und Qualität steht für uns an erster Stelle. Sie können auf unsere kompetenten MitarbeiterInnen vertrauen.
Schnell
Besonderen Wert legen wir auf das Einhalten transparenter Fristen um eine möglichst rasche Abwicklung Ihrer Angelegenheiten zu gewährleisten. In unserem Notariat sind wir stets darum bemüht Ihre Wartezeiten möglichst kurz zu halten.
Preiswert
Wir informieren Sie bei Ihren Wünschen im Vorfeld über die zu erwartenden Kosten bzw Abgaben und geben Ihnen gerne vorweg unser fair kalkuliertes Honorar bekannt.
Unser Team
Assistentin
Assistentin
Assistentin
Events
50 Jahre Licht ins Dunkel: Dr. Günther Fuchs spendete anlässlich des 50 Jährigen Jubiläums des Notariats Fuchs am Hauptplatz; 10.000 Euro.
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Zusammen durch Spenden einiger Purkersdorfer Unternehmen kam ein Betrag von 48.500 Euro zusammen.
Jobs
Kontakt
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Öffnungszeiten
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DI 08.00 - 17.00
MI 08.00 - 17.00
DO 08.00 - 17.00
FR 08.00 - 14.00
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Geschichte
Ein halbes Jahrhundert: 50 Jahre Notariat Fuchs in Purkersdorf am Hauptplatz!
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Franz Fuchs, der zehnte Notar in Purkersdorf, übernahm 1972 die Kanzlei. 1989 begann dann Günther Fuchs im Notariat seines Vaters zu arbeiten, 2000 wurde er zum Notar ernannt.
Die Kanzlei am Hauptplatz wurde nach und nach vergrößert, personell erweitert und hat ihre Rechtsdienstleistungsangebote um zentrale neue Bereiche erweitert. So sind heute neben dem Erbrecht, Familienrecht, Unternehmensrecht und dem allgemeinen Liegenschaftsverkehr, vor allem das Bauträgervertragsrecht und das Wohnungseigentumsrecht erfolgreiche Spezialgebiete.
Neben Günther Fuchs beraten mit Martin Galoppi, Stephanie Salat und Maria Redl insgesamt vier Juristen mit langjähriger Berufserfahrung und Praxis die Mandanten.
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„Geschichte ist viel mehr als nur die Vergangenheit, sie ist die Saat der Zukunft, der wir positiv und freudig entgegensehen“ - Günther Fuchs.
Vielen Dank an alle Mitwirkenden!